Die Netzinfrastruktur der Schweiz

VFFK Schweizer Branchenverband der Netzinfrastruktur

Unsere Mitglieder sind Firmen, welche Energietechnik, Bahntechnik oder Telekommunikationstechnik bauen und unterhalten. 

Wichtige Aufgaben sind insbesondere die Förderung und Finanzierung der beruflichen Ausbildung des Netzelektrikers, die Vertretung in der Paritätischen Kommission unseres Branchen-Gesamtarbeitsvertrages "Netzinfrastruktur" und die stetige Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Firmen, welche dem Gesamtarbeitsvertrag der Netzinfrastruktur angehören, können von diversen Vorteilen profitieren. Firmen und Institutionen, welche im Interessenbereich des VFFK tätig sind, können ebenfalls Mitglieder werden. Unser Verband vertritt die Interessen der Mitglieder bereits seit über 50 Jahren.

Mitglieder

Gesamtarbeitsvertrag Netzinfrastruktur

Ab 01.01.2024 neuer Gesamtarbeitsvertrag Netzinfrastruktur

Die Anpassungen des GAV Netzinfrastruktur 2024-2026 wurden gemäss Bundesratsbeschluss vom 12.10.2023 allgemeinverbindlich erklärt und sind per 01.01.2024 in Kraft getreten. 

Information zu Lohnmassnahmen 2024  

Die Vertragsparteien konnten keine Einigung erzielen. Die Mindestlöhne gemäss Anhang 2 bleiben ab 01.01.2024 gültig.

 

GAV_2024_Netzinfrastruktur_DE.pdf

GAV 2024-2026, Allgemeinverbindlich